Mariazeller Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mariazeller Erklärung'''
'''Mariazeller Erklärung'''
== Wortlaut der Mariazeller Erkärung ==
Die aktuellen Ergebnisse der Österreichischen Waldinventur (ÖWI) und des Wildeinfluss Monitorings (WEM) nehmen die Verantwortlichen zum Anlass für fachlich fundierte Diskussionen über „Wald & Wild“ bzw. „Forst & Jagd“. Für die Lösung der anstehenden Probleme im Bereich dieser Themenstellungen werden die Inhalte der vorliegenden Erklärung gemeinsam getragen und als richtungsweisend betrachtet.
'''Prinzipien:'''
› Jagd ist mit Grund und Boden untrennbar verbunden – die Jagd wird im Rahmen des unverrückbaren föderalen revierbezogenen Jagdsystems ausgeübt.
› Die Bewirtschaftungsrechte und die damit verbundene Verantwortung der Grundeigentümer sind unantastbar.
› Wildtiere sind integraler Teil der Waldökosysteme. Wir bekennen uns vorbehaltlos zur multifunktionalen Waldwirtschaft mit ausgewogenen Lebensbedingungen.
› ÖWI und WEM liefern Ergebnisse, die außer Streit stehen. Ihre Information und die Vereinbarung adäquater Lösungsstrategien haben gemeinsam mit Ausmaß und Realitätsnähe auf allen Ebenen zu erfolgen. Die Wissenschaft hat hierbei und auch bei weiteren Methodenentwicklungen entsprechend Hilfestellung zu geben.
› Die Eigenverantwortung der Jägerschaft ist unbestritten und weiter zu forcieren. Der Ausbildung und Einstellung der
österreichischen Jäger im Hinblick auf die Wald-Wild-Zusammenhänge ist weiterhin höchster Stellenwert einzuräumen.
› Notwendige jagdrechtliche Rahmenbedingungen in den Ländern sind anzustreben und bestmöglich umzusetzen.
'''Ziele:'''
› Die Verjüngung der am Standort typisch vorkommenden Baumarten soll grundsätzlich dem natürlichen Potential entsprechend erfolgen können.
› Die Wildbestände sollen derart gestaltet sein, dass Schutzmaßnahmen nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellen.
› Weitere Verschlechterungen der Wildlebensräume und weitere Beeinträchtigungen des Wildes und seiner Lebensweise durch Dritte sind hintanzuhalten.
› Die Regulierung der Schalenwildbestände ist die vordringliche Aufgabe der Zukunft. Grundeigentümer und Jagdausübungsberechtigte sind in gleichem Maße aufgerufen, entsprechende Maßnahmen auf allen Ebenen im Rahmen eines ergebnisverbindlichen Dialogs zu setzen, um diese Ziele zu erreichen.
(Quelle: [[Jagd in Tirol]], 9/2012, S. 5)


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 11. September 2013, 12:59 Uhr

Mariazeller Erklärung

Wortlaut der Mariazeller Erkärung

Die aktuellen Ergebnisse der Österreichischen Waldinventur (ÖWI) und des Wildeinfluss Monitorings (WEM) nehmen die Verantwortlichen zum Anlass für fachlich fundierte Diskussionen über „Wald & Wild“ bzw. „Forst & Jagd“. Für die Lösung der anstehenden Probleme im Bereich dieser Themenstellungen werden die Inhalte der vorliegenden Erklärung gemeinsam getragen und als richtungsweisend betrachtet.

Prinzipien: › Jagd ist mit Grund und Boden untrennbar verbunden – die Jagd wird im Rahmen des unverrückbaren föderalen revierbezogenen Jagdsystems ausgeübt.

› Die Bewirtschaftungsrechte und die damit verbundene Verantwortung der Grundeigentümer sind unantastbar.

› Wildtiere sind integraler Teil der Waldökosysteme. Wir bekennen uns vorbehaltlos zur multifunktionalen Waldwirtschaft mit ausgewogenen Lebensbedingungen.

› ÖWI und WEM liefern Ergebnisse, die außer Streit stehen. Ihre Information und die Vereinbarung adäquater Lösungsstrategien haben gemeinsam mit Ausmaß und Realitätsnähe auf allen Ebenen zu erfolgen. Die Wissenschaft hat hierbei und auch bei weiteren Methodenentwicklungen entsprechend Hilfestellung zu geben.

› Die Eigenverantwortung der Jägerschaft ist unbestritten und weiter zu forcieren. Der Ausbildung und Einstellung der österreichischen Jäger im Hinblick auf die Wald-Wild-Zusammenhänge ist weiterhin höchster Stellenwert einzuräumen.

› Notwendige jagdrechtliche Rahmenbedingungen in den Ländern sind anzustreben und bestmöglich umzusetzen.

Ziele:

› Die Verjüngung der am Standort typisch vorkommenden Baumarten soll grundsätzlich dem natürlichen Potential entsprechend erfolgen können.

› Die Wildbestände sollen derart gestaltet sein, dass Schutzmaßnahmen nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellen.

› Weitere Verschlechterungen der Wildlebensräume und weitere Beeinträchtigungen des Wildes und seiner Lebensweise durch Dritte sind hintanzuhalten.

› Die Regulierung der Schalenwildbestände ist die vordringliche Aufgabe der Zukunft. Grundeigentümer und Jagdausübungsberechtigte sind in gleichem Maße aufgerufen, entsprechende Maßnahmen auf allen Ebenen im Rahmen eines ergebnisverbindlichen Dialogs zu setzen, um diese Ziele zu erreichen.

(Quelle: Jagd in Tirol, 9/2012, S. 5)


Literatur