Blühflächen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Anlage von Blühflächen wird im Rahmen des [[Vertragsnaturschutzes]] in Deutschland finanziell gefördert.
Die Anlage von Blühflächen wird im Rahmen des [[Vertragsnaturschutzes]] in Deutschland finanziell gefördert.
In vielen Einzelprojekten beteiligt sich die Jägerschaft an der Verbreitung der Blühflächen, z.B. [[]].


:''siehe auch: [[Ackerrandstreifenprogramm]]
:''siehe auch: [[Ackerrandstreifenprogramm]]
:''siehe auch: [[Blühstreifen]]
:''siehe auch: [[Blühstreifen]]
:''siehe auch: [[Naturschutzprojekte der Jägerschaft]]
:''siehe auch: [[Vertragsnaturschutz]]
:''siehe auch: [[Vertragsnaturschutz]]



Version vom 7. Juni 2013, 07:54 Uhr

Eine Blühfläche ist eine Ackerfläche, der im Frühjahr mit einer Blühmischung angesät und nicht wirtschaftlich genutzt wird.

Die Blühmischung besteht z.B. aus: Perserklee, Alexandrinerklee, Sommerwicke, Winterwicke, Lupinen , Erbsen, Bockshornklee, Saubohne, Futter-Esparsette, Luzerne, Buchweizen, Phacelia, Kulturmalve, Senf, Ölrettich, Winterrüpsen, Futterraps, Markstammkohl, Ringelblume, Koriander, Schwarzkümmel, Dill, Borretsch, Hirse, Serradella, Waldstaudenroggen, Hafer, Sonnenblume, Leinsamen, Mohn, Lein.

Die Anlage von Blühflächen wird im Rahmen des Vertragsnaturschutzes in Deutschland finanziell gefördert.

In vielen Einzelprojekten beteiligt sich die Jägerschaft an der Verbreitung der Blühflächen, z.B. [[]].

siehe auch: Ackerrandstreifenprogramm
siehe auch: Blühstreifen
siehe auch: Naturschutzprojekte der Jägerschaft
siehe auch: Vertragsnaturschutz

Weitere Informationen

Landwirtschaftskammer NRW - Blühstreifen/Blühfläche