Verbandsschweißprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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SwII  gut bestanden<br>
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:''siehe auch: [[Silberner Fährtenbruch]]


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 28. Oktober 2012, 12:59 Uhr

Die Verbandsschweißprüfung (VSwP) ist eine Verbandsprüfung des JGHV. Sie ist in der Verbandsscheißprüfungsordnung (VSwPO) geregelt. Sie darf nur während der Jagdzeit auf Schalenwild durchgeführt werden. Um diese Prüfung zu bestehen, muss der Hund eine künstliche, im Tupf-oder Spritzverfahren hergestellte Rotfährte von 1000 m Länge mit 3 Haken und 2 Wundbetten, die entweder vor mehr als 20 Stunden oder vor mehr als 40 Stunden (40 Std. Fährte) mit einem viertel Liter Schweiß hergestellt worden ist, erfolgreich arbeiten.

Die Fährte muss im Wald gelegt werden und durch wechselnden Bewuchs führen, 100 m durch Wiese oder Feld vom Anschuss an sind erlaubt. Die Fährte muss durch ein Gebiet gelegt werden, in dem es ausreichend Wildbesatz gibt, damit Verleitfährten vorhanden sind.

Der zur Prüfung angemeldete Hund muss mindestens 24 Monate alt sein und einen Nachweis auf Schussfestigkeit und einen Nachweis lauten Jagens erbracht haben. Ein Hund, der für die 40 Stunden Fährte angemeldet wird, muss bereits eine 20 Stunde Fährte erfolgreich gemeistert haben.

Voraussetzung für die Zulassung zur Verbandsschweißprüfung ist der Nachweis lauten Jagens.

Eine Variante der Verbandsschweißprüfung stellt die "Verbandsfährtenschuhprüfung" dar.

Beurteilung:

SwI sehr gut bestanden
SwII gut bestanden
SwIII genügend bestanden

siehe auch: Silberner Fährtenbruch

Literatur

Webseite

Jagdgebrauchshundverband