.327 Federal Mag.: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jagdfibel
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zeile 68: Zeile 68:
Die '''.327 Federal Magnum''' wurde zusammen von dem Patronenhersteller [[Federal]] und dem Revolverproduzenten [[Ruger]] 2007 auf den Markt gebracht.<br>
Die '''.327 Federal Magnum''' wurde zusammen von dem Patronenhersteller [[Federal]] und dem Revolverproduzenten [[Ruger]] 2007 auf den Markt gebracht.<br>
Es handelt sich dabei um eine verlängerte [[.32 H&R Magnum]]. Sie hat doppelt soviel Energie, wie ihre "Vorgängerin".<br>
Es handelt sich dabei um eine verlängerte [[.32 H&R Magnum]]. Sie hat doppelt soviel Energie, wie ihre "Vorgängerin".<br>
Aus [[Revolvern]] im [[Kaliber]] ''.327 Federal Magnum'' können teilweise auch Patronen im Kaliber [[.32 S&W long]] oder [[.32 H&R Magnum]] verschossen werden.<br>
Aus [[Revolvern]] im [[Kaliber]] ''.327 Federal Magnum'' können auch Patronen im Kaliber [[.32 S&W long]] oder [[.32 H&R Magnum]] verschossen werden.<br>
Waffen in dem Kaliber werden hergestellt von Ruger.<br>
Waffen in dem Kaliber werden hergestellt von Ruger.<br>



Version vom 28. Januar 2008, 20:37 Uhr

.327 Federal Magnum
Allgemeine Informationen
Kaliber
Hülsenform Rand
Entstanden 2007
Konstrukteur Federal und Ruger
Mutterhülse .32 H&R Magnum
Maße
Ø Hülsenschulter
Ø Hülsenhals
Ø Geschoss
Hülsenlänge
max. Patronenlänge
Ø Patronenboden
Zündertyp
Drall
Gewichte
Geschossgewicht
Technische Daten
Geschwindigkeit V0
Energie E0
max. Gasdruck
GEE

Die .327 Federal Magnum wurde zusammen von dem Patronenhersteller Federal und dem Revolverproduzenten Ruger 2007 auf den Markt gebracht.
Es handelt sich dabei um eine verlängerte .32 H&R Magnum. Sie hat doppelt soviel Energie, wie ihre "Vorgängerin".
Aus Revolvern im Kaliber .327 Federal Magnum können auch Patronen im Kaliber .32 S&W long oder .32 H&R Magnum verschossen werden.
Waffen in dem Kaliber werden hergestellt von Ruger.


Literatur

  • Reb, Werner: Für den Fangschuss. .327 Federal Magnum - eine neue Revolverpatrone. In: Pirsch, 2/2008, S. 48