Verbandsschweißprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur 40 Stunden alten Fährte kann nur ein Hund gemeldet werden, der die Prüfung auf der 20 Stundenfährte bereits an einem früheren Tag bestanden hat. <br>
Zur 40 Stunden alten Fährte kann nur ein Hund gemeldet werden, der die Prüfung auf der 20 Stundenfährte bereits an einem früheren Tag bestanden hat. <br>
Voraussetzung für die Zulassung zur Verbandsschweißprüfung ist der Nachweis lauten Jagens.
Voraussetzung für die Zulassung zur Verbandsschweißprüfung ist der Nachweis lauten Jagens.
== Literatur ==
*[[Herbert Hallstein]]: ''Provozierendes zur Tropffährte.'' Verbandsschweißprüfungen in der Kritik. In: [[Wild und Hund]], 21/2001, S. 99

Version vom 12. September 2007, 12:06 Uhr

Um diese Prüfung zu bestehen, muss der Hund eine künstliche, im Tupf-oder Spritzverfahren hergestellte Rotfährte von 1000 m Länge, die entweder vor mehr als 20 Stunden oder vor mehr als 40 Stunden (40 Std. Fährte) mit einem viertel Liter Schweiß hergestellt worden ist, erfolgreich arbeiten.
Zur 40 Stunden alten Fährte kann nur ein Hund gemeldet werden, der die Prüfung auf der 20 Stundenfährte bereits an einem früheren Tag bestanden hat.
Voraussetzung für die Zulassung zur Verbandsschweißprüfung ist der Nachweis lauten Jagens.

Literatur