Koppeljagd

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Koppeljagd, auch Kuppeljagd, Gemeine Jagd genannt, veraltet für das Recht mehrerer Personen in einem Revier die Jagd auszuüben.

Pierer's Universal-Lexikon (1860) führt dazu differenzierter aus das die Koppeljagd das gemeinsame Jagdausübungsrecht zwei oder mehrerer auf der selben Fläche bedeutet und falls einer der Jagdberechtigten der Landesherr sei, man von Mitjagd gesprochen hat. Sollte der Landesherr das Recht haben vor den anderen Jagdausübungsberechtigten zu jagen sprach man von einer Vorhatz. Mit der Kopplung des Jagdrechtes an Grund und Boden 1849 ist sie in Deutschland verschwunden.

siehe auch: Geschlossen

Literatur

  • Günther, J. O. H.: Vollständiges Taschen-Wörterbuch der Jägersprache. Für Jäger und Jagdfreunde. Jena, 1840
  • Pierer's Universal-Lexikon. Band 9. Altenburg 1860, S. 710.