Kieler Entschließung

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Die Kieler Entschließung ist eine Vereinbarung vom 25.8.1961 zwischen dem Deutschen Tierschutzbund, dem Deutschen Jagdschutz-Verband und dem Jagdgebrauchshundverband; sie lautet: "Die Tötung des Raubzeuges ist zunächst Aufgabe des Jagdausübungsberechtigten mit der Schusswaffe. Sofern jedoch der Jagdgebrauchshund das Raubzeug bereits gegriffen hat und ein Schuss nicht mehr möglich ist, verstößt die Tötung durch den Jagdhund nicht gegen das geltende Tierschutzgesetz und ist damit eine waidgerechte Jagdausübung."

Literatur