Jagdbehörde

Jagdbehörden sind Verwaltungsbehörden, die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften, darunter Bundesgesetze, und die jeweiligen Landesjagdgesetze und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen zuständig sind.
Deutschland
Oberste Jagdbehörde
Verwaltungseinheit auf Landesebene, die dem jeweiligen zuständigen Ministerium angesiedelt ist und in der Regel nur vereinzelte Verwaltungsbefugnisse besitzt, bearbeitet aber die allgemein und landesweit bedeutsamen jagdrechtlichen und jagdpolitischen Aufgaben.
Obere Jagdbehörde
auch Mittlere oder Höhere Jagdbehörde genannt
Verwaltungseinheit auf Regierungsbezirksebene
Untere Jagdbehörde
Verwaltungseinheit auf Kreisebene
In Baden-Württemberg Kreisjagdamt genannt.
Aufgaben
- Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Genehmigung von Jagdpachtverträgen
- Abrundung von Jagdbezirken
- Abschussregelungen
- Erteilung von Jagdscheinen
- Bestätigung von Jagdaufsehern
Österreich
Die Jagdbehörden in Österreich sind mit Bezirksjagdbehörden und Landesjagdbehörden ähnlich gegliedert wie in Deutschland. Einzelne behördliche Aufgaben werden von Vertretern der Landesjägerschaft als öffentlich-rechtlicher Körperschaft wahrgenommen um den Vollzug des Jagdgesetzes in Österreich sicherzustellen.
Schweiz
Zuständige Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die Kantone. Die Kantone unterliegen der Aufsicht des Bundesrates und vollziehen das Jagdrecht in der Schweiz.
