Gesellschaftsjagd

Aus Jagdfibel
Version vom 12. Juli 2013, 09:14 Uhr von Volker Seifert (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.

Man unterscheidet:

  • Gesellschaftsjagden auf Niederwild
Buschieren
Streife
Treibjagd
Waldstreife
  • Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
Drückjagd
Riegeljagd
Stöberjagd
siehe auch: Bewegungsjagd
siehe auch: Jagdarten
siehe auch: Kollektivjagd