Abwurfstangen
Version vom 25. April 2013, 23:26 Uhr von Volker Seifert (Diskussion | Beiträge)

Als Abwurfstange oder Abwurf bezeichnet man das abgeworfene Geweih von Cerviden.
Finden sich zwei Abwurfstangen vom selben Stück werden die Abwurfstangen Passstangen genannt.
Die Abwurfstangen sind Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Nach § 15 des deutschen Bundesjagdgesetzes bedarf es „Zum Sammeln von Abwurfstangen [...] nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagsausübungsberechtigten.“ In Österreich ist das unberechtigte Sammeln von Abwurfstangen ein Eigentumsdelikt nach § 137 StGB (Strafgesetzbuch).
Literatur
- Groß, Udo: "Sag mir, wie alt du bist ... " Abwurfstangen und Altersschätzung. In: Wild und Hund, 20/1993, S. 22-23
- Menzel, Kurt: Visitenkarte des Rothirsches? Abwurfstangen. In: Wild und Hund, 5/2007, S. 34-37
- Rücker, Joachim: Wie findet man Abwurfstangen? In: Wild und Hund, 72. Jg. (1969/72), S. 338-339
