Jagdschutz

Aus Jagdfibel
Version vom 13. Juli 2013, 16:46 Uhr von Volker Seifert (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Jagdschutz''' umfasst nach den jeweiligen Bestimmung der Bundesländer den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, [[wildernden Hunden]…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Jagdschutz umfasst nach den jeweiligen Bestimmung der Bundesländer den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Hauskatzen.

Verpflichtet zum und zuständig für den Jagdschutz sind neben der Polizei auch die von der zuständigen Jagdbehörde bestätigten Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten selbst. Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Befugnisse von Polizeibeamten und sind somit Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.