Kersten-Verschluss: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Kersten-Verschluss''' ist ein [[Waffenverschluss]] für [[Kipplaufwaffen]]. | Der '''Kersten-Verschluss''' ist ein [[Waffenverschluss]] für [[Kipplaufwaffen]]. |
Version vom 30. Oktober 2013, 08:15 Uhr
Der Kersten-Verschluss ist ein Waffenverschluss für Kipplaufwaffen.
Im Prinzip handelt es sich beim Kersten-Verschluss um einen Greener-Verschluss für Bockwaffen.
Der Kersten-Verschluss wurde 1900 von dem Strassburger Büchsenmacher Gustav Kersten patentiert. Kersten selbst bezeichnete ihn als "Luchsverschluss", später wurde er auch "doppelter Greener-Verschluss", "doppelter Querriegel Verschluss" und "Strassburger-Verschluss" genannt. Bis zum Auslaufen des Gebrauchsmusterschutz 1910 wurde er ausschließlich von der Strassburger Fa. Vierordt & Cie. hergestellt.
Beim Kersten-Verschluss sind die äußeren Lauflappen beiderseitig verlängert und greifen in entsprechende Nuten der Basküle. In die Bohrungen der Lauflappen greift ein doppelter Querriegel. Auch der Kersten-Verschluss kann zusätzlich über Laufhakenverriegelungen (einfache oder doppelte) verfügen.