Jagdschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Verpflichtet zum und zuständig für den Jagdschutz sind neben der Polizei auch die von der zuständigen Jagdbehörde bestätigten Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten selbst. Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Befugnisse von Polizeibeamten und sind somit Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.  
Verpflichtet zum und zuständig für den Jagdschutz sind neben der Polizei auch die von der zuständigen Jagdbehörde bestätigten Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten selbst. Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Befugnisse von Polizeibeamten und sind somit Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.  
== Literatur ==
*[[Krause, Alexander]]: ''Jagdschutz.'' Ein Leitfaden über Recht, Ausrüstung und Methodik. Melsungen: Neumann-Neudamm Verlag, 2003


[[Kategorie:Jagdrecht]]
[[Kategorie:Jagdrecht]]

Version vom 13. Juli 2013, 16:48 Uhr

Der Jagdschutz umfasst nach den jeweiligen Bestimmung der Bundesländer den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Hauskatzen.

Verpflichtet zum und zuständig für den Jagdschutz sind neben der Polizei auch die von der zuständigen Jagdbehörde bestätigten Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten selbst. Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Befugnisse von Polizeibeamten und sind somit Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Literatur

  • Krause, Alexander: Jagdschutz. Ein Leitfaden über Recht, Ausrüstung und Methodik. Melsungen: Neumann-Neudamm Verlag, 2003