Kersten-Verschluss: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim Kersten-Verschluss sind die äußeren Lauflappen beiderseitig verlängert und greifen in entsprechende Nuten der Basküle. In die Bohrungen der Lauflappen greift ein doppelter Querriegel. Auch der Kersten-Verschluss kann zusätzlich über Laufhakenverriegelungen (einfache oder doppelte) verfügen.
Beim Kersten-Verschluss sind die äußeren Lauflappen beiderseitig verlängert und greifen in entsprechende Nuten der Basküle. In die Bohrungen der Lauflappen greift ein doppelter Querriegel. Auch der Kersten-Verschluss kann zusätzlich über Laufhakenverriegelungen (einfache oder doppelte) verfügen.
[[Kategorie:Waffe/Munition]]

Version vom 27. Juni 2013, 20:31 Uhr

Kerstenverschluß für die Merkel BDF Modell-Reihe 2000
Mit freundlicher Genehmigung der Fa. Gebrüder Merkel

Der Kersten-Verschluss ist ein Waffenverschluss für Kipplaufwaffen.

Im Prinzip handelt es sich beim Kersten-Verschluss um einen Greener-Verschluss für Bockwaffen.

Der Kersten-Verschluss wurde 1900 von dem Strassburger Büchsenmacher Gustav Kersten patentiert. Kersten selbst bezeichnete ihn als "Luchsverschluss", später wurde er auch "doppelter Greener-Verschluss", "doppelter Querriegel Verschluss" und "Strassburger-Verschluss" genannt. Bis zum Auslaufen des Gebrauchsmusterschutz 1910 wurde er ausschließlich von der Strassburger Fa. Vierordt & Cie hergestellt.

Beim Kersten-Verschluss sind die äußeren Lauflappen beiderseitig verlängert und greifen in entsprechende Nuten der Basküle. In die Bohrungen der Lauflappen greift ein doppelter Querriegel. Auch der Kersten-Verschluss kann zusätzlich über Laufhakenverriegelungen (einfache oder doppelte) verfügen.