Kersten-Verschluss: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Beim Kersten-Verschluss sind die äußeren Lauflappen beiderseitig verlängert und greifen in entsprechende Nuten der Basküle. In die Bohrungen der Lauflappen greift ein doppelter Querriegel. Auch der Kersten-Verschluss kann zusätzlich über Laufhakenverriegelungen (einfache oder doppelte) verfügen. | Beim Kersten-Verschluss sind die äußeren Lauflappen beiderseitig verlängert und greifen in entsprechende Nuten der Basküle. In die Bohrungen der Lauflappen greift ein doppelter Querriegel. Auch der Kersten-Verschluss kann zusätzlich über Laufhakenverriegelungen (einfache oder doppelte) verfügen. | ||
[[Kategorie:Waffe/Munition]] |
Version vom 27. Juni 2013, 20:31 Uhr
Der Kersten-Verschluss ist ein Waffenverschluss für Kipplaufwaffen.
Im Prinzip handelt es sich beim Kersten-Verschluss um einen Greener-Verschluss für Bockwaffen.
Der Kersten-Verschluss wurde 1900 von dem Strassburger Büchsenmacher Gustav Kersten patentiert. Kersten selbst bezeichnete ihn als "Luchsverschluss", später wurde er auch "doppelter Greener-Verschluss", "doppelter Querriegel Verschluss" und "Strassburger-Verschluss" genannt. Bis zum Auslaufen des Gebrauchsmusterschutz 1910 wurde er ausschließlich von der Strassburger Fa. Vierordt & Cie hergestellt.
Beim Kersten-Verschluss sind die äußeren Lauflappen beiderseitig verlängert und greifen in entsprechende Nuten der Basküle. In die Bohrungen der Lauflappen greift ein doppelter Querriegel. Auch der Kersten-Verschluss kann zusätzlich über Laufhakenverriegelungen (einfache oder doppelte) verfügen.