Wildhube
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Wildhube (auch Forsthube) bezeichnete im Mittelalter eine Sonderform der Hube (Hufe), und zwar einen Bauernhof oder ein Landgut, dessen Eigentümer – dem Hübner – die Verpflichtung übertragen worden war, die kaiserlichen oder königlichen Jagdrechte zu wahren. Hierzu gehörten auch die Hege des Wildes und die Pflege des Waldes.
- siehe auch: Wildbann
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