Wilddeube
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Als Wilddeube verstand man früher eine schwache Form der Wilderei. Die Verwendung des Begriffs war jedoch nie einheitlich, so dass in verschiebenen Regionen und zu unterschiedlichen Zeiten, verschiedene Delikte darunter verstanden wurden, z.B. das nicht berechtigte Führen eine Flinte oder geringer Wert der Beute (Singvögel).
Bei Pierer findet sich die Erklärung, das "Wilddeube, kleiner Wilddiebstahl, welcher meist nur auf Antrag bestraft wird".
Literatur
- Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. 242 Bände. Band 239 (1825), S. 196
- Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 210-211.
