Waffenschein

Waffenschein heißt im Waffenrecht in Deutschland die Erlaubnis zum Führen bestimmter Schusswaffen. In Österreich ist dies der Waffenpass. Er darf nicht mit der Waffenbesitzkarte verwechselt werden.
Kleiner Waffenschein
Berechtigt den Inhaber, freie Waffen, sogenannte SRS-Waffen, mit sich zu führen. Dazu zählen Schreckschuss-, Reizstoff- (Pfefferspray, CS-Gas oder Reizgas gehören nicht dazu) und Signalwaffen. Sie müssen alle mit einem PTB-Zulassungszeichen ausgezeichnet sein, sowie getrennt und nicht unmittelbar zugriffsbereit von der Munition (§ 10 Abs. 4 Satz 4) getragen und aufbewahrt werden.
Großer Waffenschein
Berechtigt den Inhaber, zugriffsbereite Waffen sichtlich und nicht ersichtlich zu führen, die kein PTB-Prüfzeichen besitzen – allerdings nicht zu Veranstaltungen, Aufzügen sowie Festen (§ 42 WaffG). Der große Waffenschein wird nur an Personen ausgegeben, die eine besondere Bedürftigkeit nachweisen können.
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