Verbandsschweißprüfung

Aus Jagdfibel
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Seit Beginn der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden auf sog. „Erschwerten Schweißprüfungen“ Erfahrungen gesammelt, die im März 1961 zur Verbandsschweißprüfung des JGHV führten. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang sind Namen etwa Dr. Carl Tabel, Dr. Wolfgang Uter, Klitzing und Obfm. Werner Stölter. Vorsitzender des Ausschuss zur Einführung dieser Prüfung war Konrad Andreas.

Die Verbandsschweißprüfung (VSwP) ist eine Verbandsprüfung des JGHV. Sie ist in der Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) geregelt. Sie darf nur während der Jagdzeit auf Schalenwild durchgeführt werden. Um diese Prüfung zu bestehen, muss der Hund eine künstliche, im Tupf- oder Spritzverfahren hergestellte Rotfährte von 1000 m Länge mit 3 Haken und 2 Wundbetten, die entweder vor mehr als 20 Stunden oder vor mehr als 40 Stunden (40 Std. Fährte) mit einem viertel Liter Schweiß hergestellt worden ist, erfolgreich arbeiten.

Die Fährte muss im Wald gelegt werden und durch wechselnden Bewuchs führen, 100 m durch Wiese oder Feld vom Anschuss an sind erlaubt. Die Fährte muss durch ein Gebiet gelegt werden, in dem es ausreichend Wildbesatz gibt, damit Verleitfährten vorhanden sind.

Der zur Prüfung angemeldete Hund muss mindestens 24 Monate alt sein und einen Nachweis auf Schussfestigkeit und einen Nachweis lauten Jagens erbracht haben. Ein Hund, der für die 40 Stunden Fährte angemeldet wird, muss bereits eine 20 Stunde Fährte erfolgreich gemeistert haben.

Eine Variante der Verbandsschweißprüfung stellt die "Verbandsfährtenschuhprüfung" dar.

Beurteilung:

SwI - sehr gut bestanden
SwII - gut bestanden
SwIII - genügend bestanden

siehe auch: Schweißprüfung
siehe auch: Silberner Fährtenbruch
siehe auch: Verbandsschweißprüfung Bergisches Land
siehe auch: Verbandsschweißprüfung Elm
siehe auch: Verbandsschweißprüfung Hoherodskopf
siehe auch: Verbandsschweißprüfung Pfälzerwald
siehe auch: Verbandsschweißprüfung Sachsenwald

Literatur

Webseite

Jagdgebrauchshundverband