St. Hubertus für Jäger und Vorstehhunde

Aus Jagdfibel
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St. Hubertus für Jäger und Vorstehhunde, auch St. Hubert für Jäger und Vorstehhunde, Jagdmeisterschaft St. Hubert, Jagdmeisterschaft St. Hubertus oder kurz St. Hubertus, St. Hubert, genannt, ist ein Wettbewerb für Vorstehhunde und deren Führer, auf dem beide Ihr Können unter Beweis stellen können. Der Wettbewerb kann vereinsintern veranstaltet werden. Sie zählt nicht als Zuchtprüfung bzw. als Voraussetzung für die Gebrauchshundeklasse auf Zuchtschauen.

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Bedingungen

Der Revierinhaber gibt vor Beginn der Prüfung bekannt, welche Wildarten bejagt werden dürfen. Der Jäger macht mit seinem Hund einen Gang von 20 Minuten. Die Richter weist dem Führer ein Gelände zu, in dem er in der vorgegebenen Zeit jagen kann. Im Rahmen der bekannt gegebenen Bedingungen hat der Führer das Recht, das Gelände zu wählen, das er bejagen will. Die Zeiten des Geländewechsels werden nicht mitgerechnet. Der Jäger nimmt 6 Patronen mit und darf nur eine Waffe mit 2 Schuss haben, oder er darf eine automatische Waffe nur mit 2 Schuss laden. Er darf max. 2 Stück Wild der erlaubten Art schießen und aufnehmen. Beschossenes Wild ist unbedingt nachzusuchen. Sollte ein Stück Wild nicht gefunden werden, darf der Jäger die Suche einmal unterbrechen, um seinen Gang fortzusetzen. Der Verlust eines geschossenen Stückes wird jedoch sehr streng bewertet. Sollte der Jäger ein weiteres Stück Wild krank schießen, darf er kein weiteres Stück bejagen, bevor er das krank geschossene gefunden hat. Wenn der Jäger 2 Stück Wild erlegt hat, ist es ihm untersagt, weitere Stücke zu beschießen. Er muss jedoch seinen Gang beenden, um den Richtern die Möglichkeit zu geben, sein weiteres Verhalten zu beurteilen.

Bewertung

Wenn der Jäger auf Wild schießt, das nicht vorher von seinem Hund vorgestanden wurde, kann er nicht die entsprechende Punktzahl für „genügend“ erhalten. Sollte er in diesem Fall ein Stück Wild erlegen und aufnehmen, erhält er nicht die vorgesehenen Punkte für „Schießen“. Schießen: Verhalten des Jägers (max. 20 Punkte) a) Jedes Stück Wild, das mit dem 1. Schuss geschossen und aufgenommen wurde, nachdem der Hund es erst vorgestanden hat, wird mit + 10 Punkten bewertet. b) Wie a) aber mit dem 2. Schuss wird mit + 5 Punkten bewertet. c) Für jedes Stück Wild, das mit 1 oder 2 Schuss verfehlt wird, werden 5 Punkte abgezogen. d) Für jedes Stück Wild, das geschossen wird, tot oder angeschossen zur Erde fällt und nicht aufgenommen wird, werden 10 Punkte abgezogen. Zusätzlich zu den Punkten für das Schießen können max. 50 Punkte für das Vorgehen des Jägers und max. 30 Punkte für die Arbeit des Hundes vergeben werden.

Bewertung des Jägers

Die Vergabe der max. 50 Punkte bei der Bewertung des Jägers ergibt sich nach folgenden Kriterien: 1. Genauigkeit und jagdliche Ausbildung max. 15 Punkte 2. Sicherheit und Jagdverstand max. 20 Punkte 3. Waidgerechtigkeit max. 15 Punkte

zu 1. Durch die Genauigkeit und die jagdliche Ausbildung soll das Verhalten des Jägers in Bezug auf die Beachtung der jagdlichen Normen und das Respektieren der Umwelt bewertet werden. - Art und Weise der Geländenutzung - Schaden vermeiden (z.B. Jagdschaden) - Zusammenarbeit mit dem Hund (z.B. Reaktion auf Fehler des Hundes) zu 2. - Sicherheitsvorschriften beachten - Führung der Waffe (z.B. schlimmes Vergehen ist eine schussbereite Waffe mit Finger am Abzug) - Waffe in Richtung der Zuschauer bzw. Richter richten - wie überwindet der Jäger gefährliches Gelände (Gräben, Zäune usw.) - Wahl der richtigen Waffe und Munition (je nach freigegebenem Wild wird bewertet) zu 3. - Verhalten des Jägers gegenüber dem Hund und Wild - Nachsuchen abbrechen wird sehr negativ bewertet. - Verhalten gegenüber den Richtern und Konkurrenten - Wild außerhalb der Schussweite zu schießen ist ein schweres Vergehen - Wild zerschießen wird negativ bewertet (zu nah)

Sollte ein krank geschossenes Stück Wild eines Konkurrenten vom Hund gefunden werden, so wird nur die Führung des Hundes gewertet. Das Wild zählt nicht als erlegtes Stück Wild und wird dem Richter übergeben. Die Richter sollen hauptsächlich die Zusammenarbeit mit dem Hund, die Geländenutzung und die Art des Jagens ( z.B. Ruhe während des Ganges ) beurteilen, weil nur so eine Möglichkeit besteht, Wild zu erlegen.

Beurteilung des Hundes

Die Richter haben 30 Punkte zur Beurteilung des Hundes zur Verfügung. Folgende Kriterien sind zu beurteilen: Gehorsam, Führigkeit und Zusammenarbeit Die Richter bewerten die Harmonie zwischen Hund und Führer mit max. 15 Punkten. Sie bewerten den Gehorsam vor aufstehendem Federwild und beim Schuss, das Vorstehen, Vorstehmanieren, das Apportieren, Gehorsam an Haar- und Federwild. Die Richter bewerten mit weiteren 15 Punkten die Initiative des Hundes, seinen Finderwillen, den rassetypischen Stil der Suche, System der Suche, Jagdverstand und Nasenleistung.

Bewertungsskala

Um das Richten der einzelnen Gruppen einheitlich zu gestalten, beziehen sich die Richter auf folgende Werteskala:

Jäger 50 Pkt. Hund 30 Pkt.
ungenügend 00 - 10 00 - 04
genügend 11 - 15 05 - 10
gut 16 - 29 11 - 15
sehr gut 30 - 40 16 - 25
vorzüglich 41 - 50 26 - 30
siehe auch: Weltjagdmeisterschaft für Vorstehhunde

Literatur