Pächterhöchstzahl

Aus Jagdfibel
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Die maximale Zahl von Pächtern pro Jagdrevier ist in den einzelnen Landesjagdgesetzen geregelt. Gleiches gilt für die Pachtdauer, für die das Bundesjagdgesetz als Empfehlung 9 Jahre ausspricht.

Beispiele

  • Rheinland-Pfalz: Bis zu 500 Hektar drei Pächter, für jede 150 Hektar ein weiterer Pächter.
  • Thüringen: Bis 250 Hektar zwei Pächter, je weitere 75 Hektar (Niederwildjagd) und 150 Hektar (Hochwildjagd) ein weiterer Pächter. Inhaber entgeltlicher Erlaubnisscheine sind bei der Pächterhöchstzahl wie weitere Mitpächter mitzuzählen (ausgenommen Inhaber entgeltlicher Einzelabschuss-Erlaubnisscheine).

Angestellte Jäger, Inhaber unentgeltlicher Erlaubnisscheine und bestätigte Jagdaufseher zählen bei der Bemessung der Pächterhöchstzahl nicht mit.