Jagdpachtvertrag

Durch den Jagdpachtvertrag wird das Jagdausübungsrecht verpachtet und ist in Deutschland eine Sonderform der Pacht die in § 11 BJagdG geregelt ist.
Sie sind Verträge zwischen einer Jagdgenossenschaft oder einem Eigenjagdbesitzer auf der einen und, auf der anderen Seite, einem Pächter, der nur eine natürliche Person sein kann. Vertragsgegenstand ist das Jagdausübungsrecht im Ganzen.
Jagdpachtverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Die Mindestpachtdauer beträgt neun Jahre, bei Hochwildjagden nach Landesrecht meist mehr. Es gibt eine landesgesetzlich festgelegte Pächterhöchstzahl und eine gesetzliche Pachthöchstfläche von 1000 Hektar pro Pächter (Ausnahmen, z. B. in Bayern stellt der Alpenraum/Hochgebirge mit Vorbergen dar: Hier Höchstpachtfläche 2000 ha). Die gepachtete Fläche wird in den Jagdschein eingetragen. Mehrere Mitpächter teilen das Revier oft intern in Pirschbezirke auf.
Weitere Informationen
- Jagdpachtvertrag von 1920
- Muster-Jagdpachtvertrag des LJV Hessen (Stand 09.04.2008)
- Jagdpachtvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand 01.01.2013)
- Hinweise zum Jagdpachtvertrag (Stand 10.02.2009) Quelle: Wild und Hund
Literatur
- Asche, Florian / Conrad, Peter: Der Jagdpachtvertrag. Was kommt da auf mich zu? Rechtliche Grundlagen, Musterverträge und Satzungen für eine sichere Jagdpacht sowie Tipps, Hinweise und Fallbeispiele. Grevesmühlen 2009
