Jagdabgabe
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Die Jagdabgabe wird in Deutschland mit der Ausstellung des Jagdscheines erhoben.
Die Bundesländer verwenden die Einnahmen aus der Jagdabgabe für Naturschutz und Jagdförderung nach den Grundsätzen zur Mittelverwendung der Jagdabgabe.
So kann beispielsweise in Nordrhein-Westfalen nur der Landesjagdverband Mittel beantragen.
- siehe auch: Jagdsteuer
Literatur
- Conrad, Peter: Das Klingeln der Kassen. Jagdabgabe. In: Deutsche Jagd-Zeitung, 7/1998, S. 4-5
- Schneider, Reinhard: Ohne Moos nix los. Jagdabgabe. In: Unsere Jagd, 5/2014, S. 12-17
Weblinks
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Grundsätze zur Mittelverwendung der Jagdabgabe PDF-Datei
- Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg Grundsätze zur Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe
- Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Jagdabgabe und Förderung des Jagdwesens
- Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe
- Landesregierung Schleswig-Holstein Jagdabgabe
- Sachsen-Anhalt Förderung des Jagdwesens aus Mitteln der Jagdabgabe
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe
- Stiftung Naturschutz Berlin Beispiele unserer Fördertätigkeit aus Mitteln der Jagdabgabe