Gelege
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Gelege, sowohl nur die Eier als auch das Nest mit den Eiern des Federwildes.
- siehe auch: Mischgelege
- siehe auch: Ersatzbrut
Nach § 22 Abs. 4 BJagdG ist das Ausnehmen der Gelege von Federwild verboten. Ausnahmen können im Einzelfall erteilt werden zur wissenschaftlichen Forschung, zu Aufzuchtzwecken oder bei Habichten zur Abführung für die Beizjagd.
- siehe auch: Aushorsten
- siehe auch: Brut
- siehe auch: Brüten
- siehe auch: Geheck
- siehe auch: Horst
- siehe auch: Schof
Weitere Informationen
Literatur
- Henze, Otto / Gepp, Johannes: Vogelnistkästen und Naturhöhlen in Garten & Wald. Bestimmungsbuch Nester & Gelege, Leopold Stocker Verlag, Graz und Stuttgart 2004
