Fangschuß

Als Fangschuß wird in der Jägersprache derjenige Schuss bezeichnet, welcher abgegeben wird, um schwer verletztes oder nicht unmittelbar tödlich getroffenes Wild zu erlegen.
Der Fangschuss steht oft am Ende einer Nachsuche oder nach einem Verkehrsunfall, bei dem Wild verletzt wurde. Rechtlich und jagdlich ist der Fangschuss im § 19 Abs. 1 Ziff. 2 d BJagdG (Bundesjagdgesetz) und durch weitere Gesetze und Verordnungen (die situationsbedingt greifen) geregelt.
Bei Schalenwild wird der Fangschuss in der Regel auf den Träger (Hals) oder das Haupt (Kopf) abgegeben, um einerseits den Tod schnell herbeizuführen und dem Tier auf diese Weise längere Leiden zu ersparen, andererseits um möglichst wenig Wildbret zu zerstören.
Nach § 19 Bundesjagdgesetz („Sachliche Verbote“) ist die Verwendung von Schrotmunition für den Fangschuss in Deutschland verboten.
Mindestenergie
Der Fangschuß auf Schalenwild wird mit der Langwaffe oder mit einer Kurzwaffe abgegeben (Pistole/Revolver). Die Munition für einen Fangschuss muss (laut Bundesjagdgesetz) mindestens 200 Joule Energie an der Laufmündung aufweisen (in Österreich: mindestens 250 Joule).
Bei der Fallenjagd können, um für Pelzgewinnung keine zu großen Balgschäden zu erzeugen und aufgrund der kleinen Tiere, schwächere Kaliber eingesetzt werden.
- siehe auch: Abfangen
Literatur
- Harling, Gert G. von: Lebendiges Brauchtum. in: ABC der Jagdkultur, Die gegenwärtige deutsche Jagdkultur in Schlagworten, Forum lebendige Jagdkultur (Hrsg.), cw Nordwest Media Verlag, Grevesmühlen 2014, S. 17-45
- Zeitler, Roland: Das 'ideale' Fangschuss-Geschoss. In: Jagderleben 01.01.2003 (abgerufen 15.03.2013)
