Falknerjagdschein
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Der Falknerjagdschein gilt, wie alle anderen Jagdscheinarten auch, räumlich im gesamten Bundesgebiet und berechtigt den Inhaber nur zur Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd).
Voraussetzungen für das Erlangen eines Falknerjagdscheins sind:
- das Bestehen der Jägerprüfung
- das Bestehen der Falknerprüfung
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- der Abschluss einer Jagdhaftpflicht-Versicherung (Mindestdeckungshöhe 500.000€ bei Personenschäden und 60.000€ bei Sachschäden)
Weitere Jagdscheinarten
