Bundeswaldinventur
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Aufgabe der Bundeswaldinventur (BWI) ist es, gesicherte Informationen über die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten in allen Waldeigentumsarten zu erheben; so lautet sinngemäß ihr gesetzlichen Auftrag, der in § 41a des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) formuliert ist. Sie dient als ein Monitoring-Instrument der Nachhaltigkeitskontrolle, indem sie die langfristige Waldentwicklung im regelmäßigen Turnus systematisch mit einer bundesweit einheitlichen Methodik erfasst.
- siehe auch: Waldzustandsbericht
Weitere Informationen
- Wikipedia - Bundeswaldinventur (abgerufen am 09.04.2015)
- Ergebnisdatenbank der 3. Bundeswaldinventur 2012 (abgerufen am 09.04.2015)
- Kändler, Gerald: Die BWI3 – Aufgabe, Organisation, Definitionen, Methoden. FVA-einblick 1/2015, S. 4-5 Online auf Waldwissen.net vom 09.04.2015 (abgerufen am 09.04.2015)
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