Bundeswaldinventur

Aus Jagdfibel
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Aufgabe der Bundeswaldinventur (BWI) ist es, gesicherte Informationen über die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten in allen Waldeigentumsarten zu erheben; so lautet sinngemäß ihr gesetzlichen Auftrag, der in § 41a des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) formuliert ist. Sie dient als ein Monitoring-Instrument der Nachhaltigkeitskontrolle, indem sie die langfristige Waldentwicklung im regelmäßigen Turnus systematisch mit einer bundesweit einheitlichen Methodik erfasst.

siehe auch: Waldzustandsbericht

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