Biosphärenreservat

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Ein Biosphärenreservat ist eine im Allgemeinen von der UNESCO anerkannte Modellregion, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll. Biosphärenreservate sind zwar auch Schutzgebiete, d.h. sie schützen die Biodiversität, die Vielfalt der Arten, der Ökosysteme, ihre Funktionen und die genetischen Ressourcen. Besonders ist, dass dieser Schutz vor allem auch durch wirtschaftliche Nutzung durch den Menschen erreicht werden soll. Alle Biosphärenreservate der UNESCO bilden ein globales Netzwerk für den Austausch von Wissen; sie sind somit besondere Bezugspunkte für Forschung, Umweltbeobachtung und Bildung.

Biosphärenreservate sind in § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) definiert als „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

  • großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  • in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  • vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  • beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.“
siehe auch: Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH)
siehe auch: Landschaftsschutzgebiet (LSG)
siehe auch: Nationalpark
siehe auch: Naturpark
siehe auch: Naturschutzgebiet
siehe auch: Schutzgebiete
siehe auch: Vogelschutzgebiet

Deutschland

In Deutschland sind (Stand 2009) 15 nach deutschem Recht als Biosphärenreservat verankerte Gebiete von der UNESCO anerkannt.

  • 1979: Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald (17.081 ha) (1991 erweitert)
  • 1979: UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe (278.660 ha), (1997 erweitert) mit den vier Teil-Biosphärenreservaten:
Biosphärenreservat Mittelelbe (Sachsen-Anhalt) (126.000 ha)
Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg (53.300 ha)
Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Mecklenburg-Vorpommern (42.600 ha)
Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (56.760 ha)
  • 1990: Biosphärenreservat Berchtesgaden (erweitert 2010, 84.000 ha)
  • 1990: Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen (443.085 ha)
  • 1990: Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (129.161 ha)
  • 1991: Biosphärenreservat Rhön (184.939 ha)
  • 1991: Biosphärenreservat Spreewald, (Brandenburg) (47.492 ha)
  • 1991: Biosphärenreservat Südost-Rügen (23.500 ha)
  • 1992: Biosphärenreservat Hamburgisches Wattenmeer (11.700 ha)
  • 1992: Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer (280.000 ha)
  • 1996: Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (30.094 ha)
  • 1998: Biosphärenreservat Pfälzerwald-Vosges du Nord, grenzüberschreitend (deutscher Anteil: 177.842 ha)
  • 2000: Biosphärenreservat Schaalsee (30.257 ha)
  • 2009: Biosphärenreservat Bliesgau (36.265 ha)
  • 2009: Biosphärengebiet Schwäbische Alb (85.300 ha)

Diese 15 Biosphärenreservate zusammen umfassen flächenmäßig etwa 3 % des Bundesgebietes.

Eine weitere Region strebt die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat an:

  • Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz (30.000 ha)

Das Schutzgebiet Bayerischer Wald besitzt nicht mehr den Status eines Biosphärenreservats:

  • 1981–2006: Biosphärenreservat Bayerischer Wald (13.300 ha)

Weitere Informationen

Literatur