Wildbann

Aus Jagdfibel
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Ein Wildbann bezeichnete ein besonderes königliches Jagdrecht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation etwa vom 9. bis zum 15. Jahrhundert.

Der Bann ist eine Bezeichnung für ein näher zu bestimmendes Gebiet. Es taucht seit dem 10. Jahrhundert in der deutschen Sprache auf und bezeichnet meistens Herrschaftsgebiet, Gemarkung, Stadtgebiet oder Verwaltungsbezirk. In diesem Zusammenhang tauchen auch die Ausdrücke Bannwald, Wildbann und Bannmeile auf.

Wildbänne waren ursprünglich nicht auf Wald beschränkt. Das Gebiet in einem Wild­bann wird als Wildbannforst oder Bannforst bzw. auch als Königsforst bezeichnet. Am Anfang stand das Jagdrecht (meist nur die hohe Jagd) im Banngebiet allein dem König zu. Das Recht zur Jagd im Wildbann wurde von den Königen oft auch an Andere weitergegeben; diese mussten dafür das sogenannte Wildgeld entrichten. In Vertretung des Königs durften auch die Reichsministerialen, die den jeweiligen Reichswald beaufsichtigten, dort die Jagd ausüben.

Seit dem 15. Jahrhundert wurde das Wort Wildbann durch den Begriff Forst ersetzt. Forst bedeutete damals ein Gebiet, in dem die Forsthoheit ausgeübt wurde.

siehe auch: Wildhube
siehe auch: Wilderei

Weitere Informationen

Literatur

  • Bosl, Karl: Forsthoheit als Grundlage der Landeshoheit in Bayern. in: Zur Geschichte der Bayern (Wege der Forschung), Darmstadt 1965, 443-509.
  • Dasler, Clemens: Forst und Wildbann im frühen deutschen Reich. Die königlichen Privilegien für die Reichskirche vom 9. bis zum 12. Jahrhundert (Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 10), Köln 2001.
  • Mantel, Kurt: Der Nürnberger Reichswald als Beispiel mittelalterlicher deutscher Forstgeschichte. in: Der Forst- und Holzwirt 23 (1968), 341-345.
  • Morsel, Joseph: Jagd und Raum. Überlegungen über den sozialen Sinn der Jagdpraxis am Beispiel des spätmittelalterlichen Franken, in: Werner Rösener (Hg.), Jagd und höfische Kultur im Mittelalter (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 135), Göttingen 1997, 255-287.