Ausländerjagdschein
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Der Ausländerjagdschein berechtigt Ausländer zur Jagdausübung in der Bundesrepublik Deutschland.
Er kann als Tages-Ausländerjagdschein und Jahres-Ausländerjagdschein ausgestellt werden.
Bei der Beantragung eines deutschen Ausländer-Tagesjagdscheins sind
- Nachweise über die Identität und die Qualifikation bzw. Befugnisse der betreffenden Person (Reisepass bzw. Personalausweis und gültige jagd- und waffenrechtliche Erlaubnisse oder vergleichbare Dokumente des Heimatlandes),
- die deutsche Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z.B. öffentlich bestellte Übersetzer),
- ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagscheine und
- der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes
Weitere Jagdscheinarten
