Achtzehnender, Hirsch dessen Geweih i. d. R. achtzehn Enden aufweist.
Entweder:
- an beiden Stangen neun Enden (gerader Achtzehnender) oder,
- an einer Stange neun Enden und an der anderen Stange weniger als neun Enden (ungerader Achtender) besitzt.
- siehe auch: Geweihbildung