Abwürgen
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Abwürgen, früher auch Erwürgen genannt, Totbeißen kleineren Wildes oder Raubzeugs durch den Jagdhund.
Krünitz führt dazu aus: "Erwürgen, heißt bey der Jägerey, wenn ein Wild weder erlegt, noch gefället, sondern durch Hunde gehetzet wird, so daß sie dasselbe umbringen." (Band 11, S. 512)
Literatur
- Günther, J. O. H.: Vollständiges Taschen-Wörterbuch der Jägersprache. Für Jäger und Jagdfreunde. Jena, 1840
- Heppe, Christian Wilhelm von: Einheimischer und ausländischer wohlredender Jäger: oder nach alphabetischerOrdnung gegründeter Rapport derer Holz-, Forst- und Jagd-Kunstwörter nach verschiedener teutscher Mundart und Landesgewohnheit. Regensburg: Montag, 1763, S. 20
- Krünitz, Johann Georg: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft. 242 Bände. Berlin, 1773-1858, Band 11, S. 512 (1777)
