Überjagende Hunde

Aus Jagdfibel
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Überjagen bezeichnet, wenn Jagdhunde mit oder ohne Wild über die Jagdgrenze gehen.

Das Überjagen von Hunden stellt keine Jagdwilderei nach § 292 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Hunde vorsätzlich über die Reviergrenze geschickt werden, um dort stehendes Wild mit dem Ziel der Erlegung beizutreiben.

Literatur